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Deutschstämmige (Spätaussiedler) so wie jüdischen Personen aus der Ukraine

In meinem heutigen Beitrag möchte ich mich mit der aktuellen Situation in der Ukraine Beschäftigungen und einen humanitären Aspekt herausarbeiten. Viele, die Familienangehörigen der Ukraine haben, machen sich Sorgen um deren Schicksal. Dies gilt insbesondere für Personen, die in den umkämpften ostukrainischen Gebieten leben. Insbesondere dann ist die Situation problematisch wenn diese Personen zur ukrainischer Sprache tendieren. Es ist natürlich nicht so einfach, einfach seinem Arbeitsplatz und seine Wohnung aufzugeben und in den jeweils anderen Landesteilen zu ziehen. Natürlich betrifft die Situation auch Personen in der West Ukraine, die sich aufgrund ihrer russischen Herkunft nicht mehr sicher fühlen. Es ist nicht so einfach, einfach ein Fahnder kilometerweit umzuziehen, wenn einem die finanziellen Mittel hierfür fehlen.

Dies verschafft Veranlassung, die Zuwanderungsmöglichkeit en nach deutschem Recht zu überprüfen. Neben dem Programm für deutschstämmige (Spätaussiedler) sieht das deutsche Aufenthaltsrecht auch ein Zuwanderungsrecht für Juden und ihre Nachfahren vor. Der Zuzug von jüdischen Personen aus der Ukraine ist der zuletzt weit gehend erlahmt, was mit gestiegenen Anforderungen seit dem Jahre 2005 zu tun hat. Insbesondere werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) sowie eine erfolgreiche Integrationsprognose verlangt. Folge ist, erhält das nur Personen mit einer Universitätsausbildung und entsprechender Erwerbsbiografie für die für die Integration erforderlichen Punkte zusammen bekommen, desweiteren Personen ohne Universitätsausbildung aber mit nennenswertem beruflichen Lebenslauf.

Eine Haupthürde war schon immer das vorliegen von staatlichen, vor 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden. Es ist klar, dass die Bundesrepublik Deutschland großes Misstrauen gegenüber dem Dokumentenwesen in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion hegt. Diese Hürde muss Weiter genommen werden.

Darauf hinzuweisen ist, wird das für Personen, die vor dem 1.1.1945 in der Sowjetunion geboren wurden vom Erfordernis der Sprachkenntnisse und der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen wird. Besonders für ab dem 1.1.1990 geborene Personen, also die junge Generation – gibt es eine wesentliche Erleichterung: Diese müssen von lediglich einem jüdischen GroßElternteil abstammen. Was ist damit gemeint? Beispiel: Herr Leonid Feinstein wurde im Jahre 1965 geboren. Ausweislich seiner Geburtsurkunde aus dem Jahre 1965 war sein Vater russischer Herkunft und seiner Mutter ukrainischer Herkunft. Die Großmutter mütterlicherseits ist jedoch nachweisbar jüdisch gewesen. Hier liegt jedoch nur eine Abstammung auf Großelternebene vor, die ihm nicht hilft. Es hilft ihm auch nichts, nach 1990 geänderte oder ausgestellte Urkunden vorzulegen. Der Antrag ist abzuweisen.

Herr Wladimir Silberstein wurde am 1.1.1990 geboren. Ausweislich seiner Geburtsurkunde aus dem Jahre 1990 ist sein Vater russischer Herkunft und seiner Mutter ukrainischer Herkunft. Seiner Großmutter mütterlicherseits ist jedoch nachweisbar jüdisch. Im Gegensatz zu Herrn Feinstein erfüllt Herr Wladimir Silberstein die Aufnahmevoraussetzungen der jüdischen Abstammung. Er muss natürlich seine zeitgenössische Geburtsurkunde aus dem Jahre 1990 vorlegen anders geht es nicht. Die Verwaltungsvorschriften privilegieren also junge Menschen. Für diejenigen, die jung sind und in der Ukraine keine Lebensperspektive für sich sehen, aber sprachgewandt sind, kann es sich also lohnen, noch einmal genau zu überprüfen, wie es um die Originalunterlagen der Großeltern bestellt ist. Problematisch sind aber Fälle, in denen jemand die Abstammung zu den Großeltern nur durchgehend auf der väterlichen Seite belegen kann, da nach jüdischen Religionsverständnis prinzipiell eine abLeitung über die Mutter erforderlich ist. Eine Abstammung väterlicherseits kann nur anerkannt werden, wenn wenigstens die Mutter des Vaters jüdisch war. Der betreffende junge Mensch muss dann die entsprechenden Sprachkenntnisse (A1 vorweisen und dann die Integrationsprognose positiv bestehen. Hierfür sind der 50 Punkte erforderlich. Im einzelnen muss dann gerechnet werden, ob es ausreicht. Insbesondere bei Personen, die sich noch in einem Studium befinden, kann dies zu Berechnungsproblemen kommen. Hier muss vorab Beratung gesucht werden. Es ist möglich, durch Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse in Richtung A2, B 1 und C1 die Punktzahl erheblich zu erhöhen, auch wenn kein Studienabschluss vorliegt. Auch können Fremdsprachenkenntnisse in einer Drittsprache ab dem Kenntnisstand b1 mit fünf Punkten bewertet werden. Hier kommen insbesondere Englischkenntnisse in Betracht.

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