Asyl bekommen
Hallo, ich bin ukrainischer Staatsbürger, ich habe folgende Frage: Vor etwa einem Jahr wurde ich wegen zu langer Aufenthaltsdauer in Polen aus Polen abgeschoben und erhielt folgende Bescheide:
1. ohne Angabe eines Datums zur freiwilligen Rückkehr zur Rückkehr verpflichtet;
2. Ich bestimme das Land, in das der Ausländer zurückkehren soll - die Ukraine;
3. Ich verfüge hiermit über das Verbot der Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet der Republik Polen und anderer Länder des Schengen-Raums für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Jetzt möchte ich in Deutschland Asyl beantragen, kann ich an der Grenze zu Polen, Ungarn, Moldawien, der Slowakei, Rumänien um internationalen Schutz bitten und dann nach Deutschland gehen, um dort Asyl zu bekommen
Ответ:
Это вопрос будет решать начальник смены пограничников погранпункта.
Ответы носят информационный характер и не имеют юридической силы.